Ein spezielles Teilgebiet des Strafrechts ist das Umweltstrafrecht. Es ist verwaltungsrechtlich geprägt, da es in den Umweltverwaltungsgesetzen seinen Ursprung fand. Auch wenn das Umweltstrafrecht mittlerweile in das Strafgesetzbuch (StGB) übernommen wurde, verbleiben vereinzelte Vorschriften aus den Verwaltungsgesetzen als Spezialstraftatbestände (sog. Nebenstrafrecht). So werden Strafbarkeiten u.a. auch im ChemG, PflSchG und BNatSchG normiert. Die Vorschriften richten sich überwiegend an Industrie, mittelständische Betriebe und Landwirtschaft. Aufgrund der Verbindung zu den Umweltverwaltungsgesetzen müssen auch naturwissenschaftliche und komplexe technische Zusammenhänge vom Rechtsanwender beherrscht werden.
Die Kollegen der Kanzlei haben vereinzelt auch auf diesen Gebieten Erfahrungen sammeln können. Dies gilt insbesondere auf den Gebieten des sog. Nebenstrafrechts. Eine kompetente Verteidigung, die sich insbesondere auch als Teamleistung in solchen oft durch spezielle Rechtsfragen und Problemstellungen auszeichnet, wird deshalb auch in diesen Bereichen gewährleistet.