Wenn sich ein Unternehmen Klagen und Ermittlungen ausgesetzt sieht, weil ein vertriebenes Masseprodukt oder ein im Bahn-, Luft- oder Straßenverkehr eingesetztes Produkt Fehler aufweisen soll, die zu gesundheitlichen Schäden oder einer bereits eingetretenen Gesundheitsgefahr geführt haben sollen, wird die Frage einer möglichen strafrechtlichen Produkthaftung gestellt. In diesen Fällen rücken häufig Kausalitätsfragen in den Mittelpunkt, deren Klärung in Einzelfällen vertiefte Auseinandersetzungen mit Fragen anderer Disziplinen, wie der Naturwissenschaften oder Technik, voraussetzen. Zudem geht es um die besonderen Probleme einer möglichen Abgrenzung der Verantwortlichkeiten in Unternehmen und infolgedessen auch um erforderliche – ggf. nachzuholende – Compliance-Maßnahmen.
In all diesen häufig aufwendig geführten Ermittlungs- und Strafverfahren sind genaue Kenntnisse für eine erfolgreiche Verteidigung gefragt. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter vertreten werden.
Wir, die Rechtsanwälte Jan Schlösser und Michael Nagel, haben bereits erfolgreich auf diesem Gebiete Erfahrung sammeln können – sowohl als Unternehmensanwalt als auch als Verteidiger einzelner Mitarbeiter.