Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel durch das Kündigungsschutzgesetz vor ordentlichen Kündigungen Ihres Arbeitgebers geschützt und können sich gegen Ihre Kündigung zur Wehr setzen.
Ihr Schutz besteht darin, dass eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung des Arbeitgebers bei Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes nur dann wirksam ist, wenn sie auf verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe gestützt werden kann und sozial gerechtfertigt ist. Diese Gründe müssen auch tatsächlich vorhanden sein. Es genügt also nicht, wenn der Arbeitgeber ihr Vorliegen einfach behauptet.
Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen die angegebenen Kündigungsgründe und geben eine erste Erfolgseinschätzung ab. Wir reichen Ihre Kündigungsschutzklage ein, wo außergerichtliche Verhandlungen allein nicht weiter führen.