Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil fristlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung als nicht zumutbar erscheinen lassen, wie zum Beispiel bei beharrlicher Arbeitsverweigerung oder Straftaten gegen den Arbeitgeber.
Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis hingegen fristgerecht, d.h. mit Ablauf der gesetzlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfrist.
Die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen, wird vielfach eingeschränkt. So existieren besondere Kündigungsverbote zugunsten bestimmter Arbeitnehmergruppen, wie zum Beispiel werdender Mütter oder Schwerbehinderter. Darüber hinaus erfordert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes einen nachweisbaren Kündigungsgrund, der entweder in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist und einer Weiterbeschäftigung entgegensteht.
Die Überprüfung der Frage, ob eine Kündigung begründet ist, ob Betriebsräte oder andere Institutionen einzubeziehen sind oder weitere Bestimmungen beachtet werden müssen, erfordert eine detaillierte Überprüfung des Einzelfalls sowie genaue Kenntnisse der Grundregeln des Kündigungsrechts.
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