Das telefonische Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist kostenfrei.
Die weiteren Kosten werden über eine Honorarvereinbarung mit Stundenvergütung geregelt. Die Höhe des Stundensatzes orientiert sich am Einzelfall. Entscheidend ist die Anzahl der Beteiligten, Dauer und Art des Konflikts sowie die Frage, ob ein weiterer Mediator (Co – Mediator) hinzuzuziehen ist oder nicht. Alternativ vereinbare ich mit Unternehmen Tagespauschalen. Bei unternehmensübergreifenden Konflikten werden die Kosten von den Beteiligten der Mediation jeweils zur Hälfte getragen.
Bei Ihrer Entscheidung für eine Mediation sollten Sie bedenken, dass ein Rechtstreit ebenfalls Geld kostet und über einen langen Zeitraum Kapazitäten bindet. Die indirekten Kosten und Folgeschäden sind für Unternehmen immens hoch.
Eine schon etwas ältere Aufstellung „Mediation und Gerichtsverfahren im Vergleich“, von Herrn Rechtsanwalt Dr. Winfried Grieger aus Essen, ist hier informativ. Herr Dr. Grieger stellt direkte und vor allem auch indirekte Kosten von Gerichtsverfahren und Kosten einer Wirtschaftsmediation auf übersichtliche Weise einander gegenüber. Sie finden diese Übersicht auf der Internetplattform der IHK Essen.
Wollen Sie Gerichts – und Anwaltskosten ermitteln und mit denen eines Mediationsverfahrens konkret vergleichen? Im Internet stehen Ihnen kostenlose sogenannte Prozesskostenrechner zur Verfügung. Bedenken Sie bei der Berechnung auch, dass auf Wunsch des Gegners möglicherweise über zwei Instanzen gestritten wird, ohne dass Sie darauf Einfluss haben.
Mediationskosten in beruflichen Auseinandersetzungen, sind zudem steuerlich begünstigt – sprechen Sie zur Sicherheit vorab mit Ihrem Steuerberater.