Ein Insolvenzverfahren zieht häufig eine strafrechtliche Überprüfung durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft nach sich. So sind die Akten der Staatsanwaltschaft durch die Insolvenzgerichte zwingend vorzulegen, sofern ein Fremdinsolvenzantrag gestellt und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Aber auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, insbesondere infolge von Strafanzeigen einzelner Gläubiger, wird die im Regelfall sowieso schwere persönliche Lebenssituation noch mit – oft ungewohnten, und daher besonders belastenden – strafrechtlichen Ermittlungen erschwert. Wenn Personen oder Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise geraten, ist deshalb möglichst frühzeitig ein besonderes Augenmerk auf das Insolvenzstrafrecht zu richten. Dieses beinhaltet strafrechtliche Vorschriften aus den verschiedensten Rechtsgebieten. Auch wenn als wichtigste Kernnormen der Bankrott und die Insolvenzverschleppung allgemein bekannt sein dürften, reichen die strafrechtlichen Vorschriften häufig weiter. Die Beratung unserer Kanzlei zielt deshalb auch auf diesem Gebiet nicht nur auf eine mögliche Abwehr strafrechtlicher Sanktionen in einem bereits eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sondern setzt – soweit möglich – früher und insoweit auch präventiv ausgerichtet an. Je früher bei einer unter Umständen nicht mehr abwendbaren Insolvenz die möglichen strafrechtlichen Folgen mit berücksichtigt werden, desto höher ist die Chance, diese möglichst gering zu halten. Jeder Neustart setzt bestmögliche Voraussetzungen voraus, will er gelingen. Dazu können ebenso der Erhalt einer Gewerbeerlaubnis oder der Voraussetzungen, als Geschäftsführer tätig zu sein, gehören. Auch wenn es folglich in solchen Lebenssituationen immer eine schwere Abwägung ist, für welche Beratungsleistungen Geld ausgegeben werden soll: eine gute, möglichst frühzeitig eingeholte, strafrechtliche Beratung zahlt sich am Ende immer aus.
Aufgrund unserer positiven Bilanz in der Verteidigung von Mandanten in Insolvenzstrafverfahren werden wir überregional in solchen Verfahren von Kollegen ebenso wie von Insolvenzverwaltern hinzugezogen.