Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat. Betriebsvereinbarungen regeln die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung sowie individuelle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Nur dort, wo einzelvertraglich günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer vereinbart sind, gehen diese der Betriebsvereinbarung vor (Günstigkeitsprinzip).
Möchten Sie als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied eine Betriebsvereinbarung abschließen oder haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten, die sich aus einer im Betrieb vorhandenen Betriebsvereinbarung, deren Änderung oder Beendigung ergeben? Wir unterstützen Sie jederzeit.