Für die freien Berufe der Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gelten jeweils berufsbezogene Spezialvorschriften, die zu beachten sind. Diese Vorschriften sind umfangreich und komplex. Um deren Einhaltung zu gewährleisten, sind u.a. Aufsichtsgremien zuständig, welche auch Verfahren vor den Berufsgerichten anstrengen. Eine vertiefte Beschäftigung mit den sich daraus ergebenden Fragestellungen folgt bereits aus dem Umstand, dass unser Partner und Kanzleigründer, Rechtsanwalt Michael Nagel, seit mehreren Jahren als ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Celle tätig ist.
Daneben beinhaltet das Disziplinarrecht verschiedene Maßnahmen, um ein funktionierendes und repräsentables Beamtentum zu gewährleisten. Der Unterschied zum Strafrecht besteht insbesondere darin, dass kein vorwerfbares Unrecht bestraft, sondern die betroffenen Beamten bei Pflichtverstößen ermahnt und künftigen Verstößen vorgebeugt werden soll(en). So kann ein Beamter letztlich auch aus dem Dienst entfernt werden. Begeht ein Beamter eine Straftat, liegt darin regelmäßig auch ein beamtenrechtlicher Pflichtverstoß begründet. Folglich werden stets zwei Verfahren – in der Regel gleichzeitig – eingeleitet: ein strafrechtliches sowie disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren. Dabei können disziplinarrechtliche Folgen oftmals schwerer wiegen als die Strafrechtlichen.
Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit diesen Fragestellungen und arbeitet in den Fällen, in denen es notwendig wird, mit auf das Beamtenrecht spezialisierten Kollegen/innen erfolgreich zusammen. Unser Partner, Rechtsanwalt Michael Nagel, hat in einer auf Beamtenrecht spezialisierten Kanzlei seine ersten Lehrjahre als Rechtsanwalt absolviert und so seine ersten anwaltlichen Erfahrungen auf dem Gebiete der Strafverteidigung in überwiegend gegen Polizeibeamte geführten Ermittlungsverfahren gewonnen.