Der Inhalt des Arbeitsvertrages kann von den Vertragsparteien nach den Prinzipien der Privatautonomie frei gestaltet werden. Zahlreiche zwingende gesetzliche Bestimmungen und Kollektivverträge setzen der freien Vertragsgestaltung allerdings Grenzen. Zudem unterliegen Vertragsklauseln einem ständigen Rechtsprechungswandel.
Vielfach ist zu beobachten, dass den Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt begegnet wird. So sind Vertragsklauseln häufig veraltet und nicht auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unklare oder teilnichtige Klauseln sind dann insgesamt unwirksam.
Die sorgfältige Arbeitsvertragsgestaltung verhindert rechtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld und hilft Ihnen, Kosten zu sparen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen.