Nagel Schlösser - Ihre Fachanwälte für Strafrecht und Arbeitsrecht
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Prinzipien

  • Allparteilichkeit : Als Mediatorin begegne ich allen Konfliktbeteiligten in gleichem Maße mit Respekt, Wertschätzung und Empathie. Ich bin neutral, bewerte nicht und ergreife keine Partei.
  • Freiwilligkeit: Grundlegende Voraussetzung für das Gelingen einer Mediation ist eine freiwillige Teilnahme aller Streitparteien.
  • Selbstverantwortung: Die Teilnehmer einer Mediation bleiben für das Ergebnis selbst verantwortlich. Als Mediatorin entscheide ich nicht. Ich bin Verfahrensverantwortliche aber in der Sache neutral.
  • Vertraulichkeit: Eine Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich. Alle Beteiligten verpflichten sich, keine Informationen an Dritte weiterzugeben.
  • Fairness: Alle Beteiligten sind bereit, die Regeln der Mediation zu beachten und den anderen Konfliktbeteiligten mit Respekt zu begegnen.
  • Informiertheit: Informationen, die zur Klärung des Konflikts notwendig sind, werden von den Konfliktparteien eigenverantwortlich beschafft und zur Verfügung gestellt.
  • Ergebnisoffenheit: Wesentlich für das Gelingen einer Mediation ist die Ergebnisoffenheit der Medianten
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