Zunehmend grenzüberschreitende Ermittlungen führen ebenso wie die weltweite Vernetzung und Aktivität deutscher Unternehmen im Ausland zu Problem- und Fragestellungen, deren Beantwortung die Kenntnis des internationalen Strafrechts und ausländischer Rechtsordnungen voraussetzt. Aufgrund seiner jahrlangen Mitgliedschaft in internationalen Arbeitskreisen und einer daraus erwachsenen Verbindungen insbesondere auch zu der Türkei, bearbeitet Rechtsanwalt Michael Nagel derart einschlägige Rechtsfragen. Rechtsanwalt Jan Schlösser zeichnet sich hier durch eine Monographie zum Völkerstrafrecht aus, die sich auch in ausländischen Bibliotheken auffindenden lässt.
Fortschreitende technische Möglichkeiten erleichtern die Verknüpfung von über die Grenzen der Bundesrepublik hinausgehende geschäftliche Beziehungen; selbst mittelständische Unternehmen verfügen heute häufig über einen internationalen Kundenstamm, der früher nur für Großkonzerne erreichbar gewesen wäre. Damit einhergeht, dass besondere Vorschriften beachtet werden müssen. Beispielsweise besteht steuerrechtlich die Gefahr, dass es durch einen Auslandsbezug – auch unwissentlich – zu Steuerverkürzungen oder ähnlich problematischen Konstellationen kommt. Im Rahmen der von unserem Team angebotenen Compliance-Beratungen überprüfen wir zusammen mit ausgewiesenen Steuerrechtsexperten Ihre Unternehmensstruktur auf die Vereinbarkeit mit den steuerrechtlichen Vorgaben und das etwaige Vorliegen von strafrechtlichen Risiken. Auch in anderen Bereichen verfügen wir selbstverständlich aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im internationalen Bereich über Expertenwissen und greifen zudem auf ein Netzwerk von im Ausland ansässigen Kollegen zu. Unsere Kanzlei kann dadurch auch im internationalen Strafrecht eine vollumfassende Beratung und Betreuung gewährleisten.
Durch die fortschreitenden technischen Möglichkeiten und die enge Vernetzung verschiedenster weltweiter Ermittlungsbehörden kann man sich aber auch während eines Auslandsaufenthalts unversehens mit einem deutschen Ermittlungsverfahren konfrontiert sehen. Genauso kann eine Auslieferung von Deutschland auch ins Ausland in Betracht kommen, wenn ein entsprechendes Ersuchen vorliegt. Steht ein internationaler oder europäischer Haftbefehl im Raum und droht eine Auslieferung, so erfordert eine sachgerechte Verteidigung ein genauso fachlich kompetentes wie unverzügliches Tätigwerden.
Das Team der Kanzlei Nagel Schlösser ist durch die langjährige Erfahrung mit entsprechenden Fällen bestens aufgestellt, um Ihre Interessen vor sämtlichen beteiligten Stellen und Behörden zu vertreten. Durch engagiertes Eingreifen ist es uns bereits gelungen, anhängige Verfahren zu beenden und eine Auslieferung erfolgreich zu verhindern.