Unter den Begriff „Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten“ werden in der Regel geringfügige Verstöße gegen die Rechtsordnung anlässlich der Teilnahme am Straßenverkehr verstanden. Die Verstöße sind nicht so gravierend, als dass sie einer Straftat gleichstehen, sollen aber nicht ungeahndet bleiben. Hier runter fallen die „Klassiker“ der Geschwindigkeitsüberschreitung, des Nichteinhaltens des genügenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug oder das Überqueren einer roten Ampel. Regelmäßig wird ein Bußgeldbescheid oder die zeitweise Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Grundlage für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten findet sich im Ordnungswidrigkeiten- (OWiG) sowie Straßenverkehrsgesetz (StVG). Daneben stehen die schwerwiegenderen Verstöße, wie die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die u.a. als Verkehrsstraftaten mit Strafe bedroht und daher im Strafgesetzbuch geregelt sind.
Kollegen der Kanzlei verfügen über eine jahrelange Erfahrung auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts sowie der Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten und einer insoweit erforderlichen Handhabung der rechtlichen Instrumentarien zur Abwendung eines im Regelfall drohenden Fahrverbots oder einer möglichen Verkürzung einer Frist zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis. Durch eine ebenso erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem hannoverschen Verkehrspsychologen gelang es bisher in allen Fällen, dass die Fahrerlaubnis durch die Mandanten auch innerhalb der Frist wiedererlangt werden konnten. Unsere junge Kollegin Sarah Wegener, die dieses Dezernat überwiegend übernommen und sich durch die Teilnahme an Fachlehrgängen fortgebildet hat, setzt die erfolgreiche Tradition nicht nur fort, sondern kann sich auch intern auf die gewonnene Erfahrung stützen.