Verfahren in Steuerangelegenheiten sind häufig, wofür aktuell nicht zuletzt der umstrittene Ankauf sog. „Steuer-CDs“ sowie die immer weitergehenden Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden verantwortlich sein dürften. Die Hauptverantwortung dafür trägt aber der Gesetzgeber, der zwar immer Steuerehrlichkeit einfordert, die Voraussetzungen dafür aber nicht schaffen will. Steuerregelungen sind unübersichtlich und komplex, „Steuergerechtigkeit“ bekanntlich eher ein Fremdwort. In steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist deshalb häufig akribische Detailarbeit gefordert. Die Vorschriften des Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts finden sich zwar maßgeblich in der Abgabenordnung; daneben gelten aber die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) sowie des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ebenso wie die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO). Ob deren Tatbestände erfüllt sind, hängt aber von den allgemeinen Steuergesetzen ab, wobei sich die Vorschriften auch auf Zölle und Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr erstrecken. Die Vertretung in Steuerstrafsachen setzt folglich Fachwissen sowohl in straf- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht voraus. Unsere Kompetenz und Beratung ist auf die Abwehr strafrechtlicher Sanktionen und mithin auf die Verteidigung in durch die Steuerfahndung und/oder Staatsanwaltschaft geführten Steuerstrafverfahren ausgerichtet.
Da das Steuerstrafrecht gerade wegen seiner Komplexität und infolgedessen auch wegen fiskalischen Überlegungen gegenüber der Finanzverwaltung besondere Verteidigungsmöglichkeiten eröffnet, arbeiten wir in steuerlich schwierigen Fällen immer mit versierten Steuerberatern, den Steuerberatern unserer Mandanten und/oder auf das Steuerrecht spezialisierten Kanzleien zusammen. Eine im Regelfall erfolgreiche Verteidigung wird so stets gewährleistet.