„Korruptionsstrafrecht“ steht für Bestechung und Bestechlichkeit, für Verfahren gegen Großkonzerne, Manager und sonstige sog. Leistungsträger unserer Gesellschaft wie Politiker, Bänker, Pharmazeuten, Medizinproduktehersteller und Ärzte. Dabei fallen die eigentlich mit diesem Begriff in Zusammenhang gebrachten Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ganz aus dem Blickfeld, woran deutlich wird, dass das „Korruptionsstrafrecht“ heute weit über dessen eigentlichen Anwendungsbereich der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme hinausgeht. Zudem wurden auch in diesem Bereich die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit deutlich nach unten gesenkt (an dem deutschen Wesen soll die Welt genesen), sodass es mittlerweile bei Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien extra Schwerpunktdezernate für Korruptionsdelikte gibt. Auch durch die zunehmende Privatisierung von staatlichen Unternehmen wird die hinter diesen Vorwürfen stehende Problematik noch verschärft. Durch die Möglichkeit anonymisierter Strafanzeigen, zum Teil schwer verständlicher Regelwerke und kaum noch im Vorhinein abgrenzbarer Handlungsbereiche wiegt das Risiko strafrechtlicher Verfolgung heute schwer. Präventive Beratung (Stichwort: Compliance) gehört daher ebenso zur Kernkompetenz unserer Kanzlei wie entschiedene Zurückweisung häufig zu Unrecht erhobener Vorwürfe. Durch ein frühzeitiges Herantreten an die zuständigen Staatsanwaltschaften konnten bereits mehrfach ungerechtfertigte Ermittlungen verhindert und damit existenzbedrohende Nebenfolgen abgewendet werden.
Die Verteidigung in Korruptionsverfahren beruht mittlerweile auf langjähriger praktischer Erfahrung. Daneben gibt es zahlreiche Veröffentlichungen der Kollegen Michael Nagel und Jan Schlösser, ebenso wie Vorträge und durch die Kollegen durchgeführte Schulungsmaßnahmen auf diesen Gebieten.